Aus dem Statut

Wienerwald Grenzstein2.img: Foto © nadia.meister@inode.at"
Foto © Nadja Meister

§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen SALZ DER ERDE - Verein zur Umsetzung der Biosphärenpark- Richtlinien für den nördlichen Wienerwald

(2) Er hat den Sitz in St. Andrä Wördern und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Gebiet des "Biosphärenparks Wienerwald".

(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.

§ 2 Zweck

Der gemeinnützige Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, versteht sich als unabhängige und überparteiliche Organisation, die nachfolgendes bezweckt.

  • Projekte im Sinne des UNESCO Programms "Men and Biosphäre" (Z.B. aus den Bereichen Tourismus, Forschung, Bildung, Landwirtschaft, etc.) zu entwickeln und vor Ort beispielgebend für den gesamten Biosphärenpark umzusetzen. Hierbei ist wesentlich, dass die Projekte aus Gruppierungen der Praxis kommen (z.B. Imker der Region, Pädagogen der Region, Energieberater der Region...), der Verein sieht seine Aufgabe in der Sammlung, Aufbereitung, der mittelbaren Finanzierung (Ansuchen um Förderung, finden von Sponsoren, etc.) sowie der Veröffentlichung dieser Projekte.

  • Information zum Thema Biosphärenpark, seine Kriterien, Ziele und Chancen in geeigneter Form unter der ortsansässigen Bevölkerung zu verbreiten.

  • Möglichst alle relevanten Aktivitäten in der Region zu sammeln, zu vernetzen und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

  • Politische Einflussnahme bei der Entwicklung des Biosphärenparks, sowie Vor-Ort-Beobachtung hinsichtlich der Einhaltung der von der UNESCO vorgegebenen Kriterien.

  • Die aktiv gestaltende Rolle bezieht sich auf die Gemeinden rund um St. Andrä Wördern.

  • Die beobachtende Rolle auf den gesamten Biosphärenpark

  • Die informierende und bewerbende auf ganz Österreich und das relevante Ausland.

    § 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

    (1) Der Vereinszweck soll durch die in Absatz 2 und 3 angeführten idellen und materiellen Mittel erreicht werden.

    (2) Als ideelle Mittel dienen:

  • Vorträge und Versammlungen
  • Wanderungen
  • Diskussionsabende
  • Herausgabe eines Mitteilungsblattes
  • Installation einer Internetseite
  • Alle gängigen Werbemittel
  • Pressearbeit, etc.

    (3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

  • Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
  • Erträgnisse aus Veranstaltungen
  • Vereinseigene Unternehmungen
  • Spenden
  • Feste
  • Sammlungen
  • Vermächtnisse
  • Fördermittel der öffentlichen Hand
  • und sonstige Zuwendungen

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